Informationen Grundsteuer, Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform

Wir sind Deine Experten

Was Grundstückseigentümer beachten müssen

Für rund 39 Millionen Grundstücke ist die Bewertung, für Zwecke der Erhebung der Grundsteuer, neu durchzuführen und eine Steuererklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes einzureichen. Dies muss im Zeitraum 1. Juli bis 31. Januar 2023 geschehen. Wir unterstützen Dich bei Erfüllung Deiner Pflichten als Grundstückseigentümer. Weitere Infos findest du auch in unserem Blog-Artikel zum Thema Grundsteuer oder in unseren FAQ am Ende der Seite:

Grundsteuer: Änderungen ab 2022

SmartGrundsteuer und DATEV

Mit SmartGrundsteuer haben wir einen starken und innovativen Partner bei der Erfassung und Erstellung der Steuererklärungen an unserer Seite. Für Dich ist die Anwendung und die Bereitstellung aller notwendigen Informationen leichter als je zuvor.

Auch in 2022 wurden wir wieder von DATEV mit dem Siegel „Digitale Kanzlei 2022“ ausgezeichnet. Wir setzen Schnittstellen effektiv ein und ersparen Dir so wertvolle Zeit, die du für schönere Dinge nutzen kannst.

Smarte Grundsteuer – Grundsteuer-Experte
Digitale Kanzlei 2022

Anzahl der Grundstücke in Deutschland

Rund 36 Millionen
Grundstücke

Deine Zeitersparnis

Mindestens 5 Stunden

wertvolle Zeit, wenn wir deine Steuererklärung erstellen!

Wir unterstützen Dich

4 Steuerberater

7 Fachkräfte

1 Auszubildender

Wichtige Termine für Dich im Überblick

1. Januar 2022

Erster Zeitpunkt zur Hauptfeststellung

1. Juli 2022

Beginn der Abgabe der Steuererklärungen.

31. Januar 2023

Ende der Abgabe der Steuererklärungen.

2023

Bearbeitung der eingereichten Erklärungen durch die Finanzverwaltung.

2024

Die Kommunen passen die Grundsteuer-Hebesätze an.

2025

Erstmalige Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte.

Unsere Preise – feste Pauschalen ohne Überraschungen

Informationen Grundsteuer, Grundsteuerreform

Steuerberatervergütungsverordnung

Für unsere Dienstleistungen berechnen wir ein Honorar unter Berücksichtigung des § 14 der StBVV sowie des § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV.

Individuelles Angebot

Du besitzt mehrere Grundstücke?
Wir erstellen Dir gerne ein individuelles Angebot!

Feste Pauschalen

Für die Erstellung der Steuererklärung zahlst Du eine im Vorhinein fest vereinbarte Pauschale. Es erwarten Dich keine Überraschungen bei der Endabrechnung.

Team der h & k Steuerberatung in Bielefeld Jöllenbeck

Preise

Wohnungen

357 Euro

einmalig, je Einheit
(inkl. zZt 19% Umsatzsteuer)

Ein- und Zweifamilienhäuser

357 Euro

einmalig, je Einheit
(inkl. zZt 19% Umsatzsteuer)

Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke bis 250m²

535,50 Euro

einmalig, je Einheit
(inkl. zZt 19% Umsatzsteuer)

Unbebaute Grundstücke

238 Euro

einmalig, je Einheit
(inkl. zZt 19% Umsatzsteuer)

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Individuelle
Vereinbarung

Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke ab 250m² bis 600m² (darüber auf Anfrage)

654,50 Euro

einmalig, je Einheit
(inkl. zZt 19% Umsatzsteuer)

Häufig gestellte Fragen

Zeit-Symbol, H & K Steuerberatung

AUFTRAG

Wir nehmen Dir die Arbeit ab!

Häkchen-Symbol, H & K Steuerberatung

PFLICHT

Mit uns kommst Du deinen Pflichten als Grundstückseigentümer fristgerecht nach.

Dokument-Symbol, H & K Steuerberatung

EINFACH

Die Zusammenarbeit mit uns ist einfach und unkompliziert. Wir nehmen Dir so viel wie möglich ab!

Ampersand-Symbol, H & K Steuerberatung

DIGITAL

Alles komplett digital – von der Auftragserteilung bis zur Freigabe der Steuererklärung.

Kennenlerngespräch

Interessiert an einer Zusammenarbeit?
Buche gern direkt einen Termin bei uns.