Die steuerlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Grünen und FDP mit einem Umfang von 178 Seiten sind verteilt in verschiedenen Abschnitten dieser Vereinbarungen zu finden. Neben allgemein gehaltenen Absichtserklärungen, sind auch mehr oder weniger konkrete Einzelmaßnahmen aufgeführt, wie z. B.
- Verlängerung der bisherigen Homeoffice-Regelung bis zum 31.12.2022,
- Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 €,
- Erhöhung des Sparerfreibetrags auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei einer Zusammenveranlagung,
- Anhebung des Freibetrags bei Mitarbeiterbeteiligungen,
- Neuregelung der haushaltsnahen Dienstleistungen und der steuerfreien Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel einer besseren Förderung von Alleinerziehenden, Familien mit Kindern und von zu pflegenden Angehörigen,
- Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende,
- Verbesserung der Familienbesteuerung,
- Ersatz der Steuerklassenkombination III/IV durch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren,
- Weiterentwicklung der Familienbesteuerung,
- Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben und Verzögerung der Vollbesteuerung von Renten; Steigerung um 0,5% ab 2023, sodass die Vollbesteuerung erst 2060 beginnt,
- Erweiterte Verlustverrechnung auch auf die beiden vorangegangenen Jahre,
- Weitere Maßnahmen zur Vermeidung des Umsatzsteuerbetrugs,
- Veränderung bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Elektro-Hybridfahrzeugen,
- Pauschbesteuerung von emissionsfreien Fahrzeugen mit 0,5% entsprechend den Elektrofahrzeugen,
- Sonderabschreibungen für Investitionen, die dem Klimaschutz dienen
Was tatsächlich in welcher Form realisiert wird und welche Einzelmaßnahmen aufgegriffen werden bleibt abzuwarten.
Quelle: Sonstige | Gesetzvorhaben | Vereinbarungen des Koalitionsvertrags | 23-11-2021